Falsches Zeugnis gegen jemand anders abzulegen war im neunten Gebot des Dekalogs verboten. Wir lesen nämlich in 2. Mose 20:16: "Du sollst nicht falsch zeugen als Zeuge gegen deinen Mitmenschen." Falsches Zeugnis gegen jemand anders abzulegen wurde in den Augen des großen Richters, Jehovas Gottes, als sehr schweres Vergehen betrachtet. Dies ist an der Strafe zu erkennen, die, wie er es forderte, dem falschen Zeugen aufzuerlegen war. Und worin bestand sie? Er sollte die Strafe erhalten, die er dem anderen zugedacht hatte.
Wie schwerwiegend es ist, falsches Zeugnis abzulegen, wird weiter durch die Forderung des Gesetzes unterstrichen, wonach Personen, die in ihrem Zeugnis jemand anders eines Kapitalverbrechens bezichtigten, für das es die Todesstrafe gab, als die ersten an der Hinrichtung des Verbrechers teilnehmen mußten, die durch Steinigung vollzogen wurde. Wir lesen daher in 5. Mose 17:7: "Die Hand der Zeugen soll zuerst an ihm sein, ihn zu töten, und danach die Hand des ganzen Volkes. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen." Wie sehr doch schon diese Forderung bewirken mußte, daß man beim Ablegen eines Zeugnisses sorgfältig war!
Die ernste Tatsache, daß jemand, der die Schuld eines Übeltäters bezeugte, bei der Hinrichtung des Schuldigen führend vorangehen mußte, könnte jemand dazu veranlaßt haben, kein Zeugnis gegen einen Schuldigen ablegen zu wollen. Aber das Gesetz Gottes gestattete einem nicht, davon abzustehen, Zeugnis über ein Unrecht abzulegen, wenn man Zeuge der Tat gewesen war. Ausdrücklich hieß es im Gesetz: 3. Mose 5:1 "Falls nun eine Seele sündigt, indem sie eine öffentliche Verfluchung gehört hat, und der Betreffende ist Zeuge, oder er hat es gesehen oder hat es erfahren, dann soll er sich, wenn er es nicht berichtet, für sein Vergehen verantworten."
Jemand, der von einem schweren Vergehen wußte und versäumte, dieses zu melden, machte sich mitschuldig. Dadurch, daß er vorgab, nichts von dem Vergehen gesehen oder gehört zu haben, lebte er mit einer Lüge und war ebenso im Unrecht wie derjenige, der unter Eid falsches Zeugnis gegen seinen Bruder ablegte.
Unter denen, die vorsätzlich das neunte Gebot verletzten, waren die Feinde Jesu Christi. Sie nahmen sich Männer, die falsches Zeugnis gegen Jesus ablegten. Wie es aber oft in solchen Fällen geschieht, legten zuerst "viele . . . falsches Zeugnis gegen ihn ab, doch stimmten ihre Zeugenaussagen nicht überein". Zum Schluß wurde Jesus aufgrund der falschen Anklage der Lästerung zum Tode verurteilt. Obwohl diejenigen, die beim Verhör Jesu das neunte Gebot verletzten, nicht sogleich bestraft wurden, mußten sie schließlich für ihr Verbrechen büßen, und zwar bei der Zerstörung Jerusalems und ihrer Nation, wovor Jesus gewarnt hatte.
Jahrhunderte zuvor hatten sich der böse König Ahab von Israel und seine Frau Isebel eines ähnlichen Verbrechens schuldig gemacht. Um den Weingarten eines seiner Nachbarn, Naboths, zu bekommen, erlaubte Ahab Isebel, dafür zu sorgen, daß falsche Zeugen schworen, Naboth hätte Jehova Gott gelästert. Demzufolge wurde Naboth getötet, und so konnte Ahab den Weingarten Naboths in Besitz nehmen. Wegen dieser mörderischen Handlung sagte Gott warnend zu Ahab, daß sowohl er als auch Isebel gewaltsam zu Tode gebracht würden, und so kam es auch.
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